Kiesabbauregelungen im Regionalplan Ruhr sind inakzeptabel

1.      Der Kreis Wesel zeichnet sich – wie alle Gebiete entlang der Rheinschiene – als reichhaltige Lagerstätte von Kiesen und Sanden aus.

Diese sind als wichtige Einsatzstoffe im Hoch- und Tiefbau sowie der Betonherstellung - trotz einer Recyclingquote  alter Baustoffe von über 90% - auch wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsstandards weiterhin unverzichtbar. Dies gilt um so mehr, als der verstärkte Erneuerungs- und Ausbaubedarf von Schienen- und Straßenstrecken sowie ein vermehrter Wohnungsbau für zusätzliche Nachfrage sorgen.

Die überwiegend mittelständische Kiesindustrie ist seit über 100 Jahren am Niederrhein verwurzelt. Sie stellt einen wichtigen regionalen Wirtschaftsfaktor dar und bietet mehrere tausend Arbeitsplätze.

 

2.      Wegen der mit den Kiesabgrabungen verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaftsbild stehen ein restriktiver Gebrauch, Ressourcenschonung und wertschöpfende Nachfolgenutzung für die FDP im Kreis Wesel an oberster Stelle.

Das bedeutet konkret:

-         Flächensparenden Abgrabungen mit großer Mächtigkeit ist Vorrang einzuräumen.

-         Die Erweiterung bestehender Abgrabungen und Nachauskiesungen müssen Priorität haben vor Neuauskiesungen an anderer Stelle.

-         Flächen nahe des Rheins, die im Zusammenhang mit Maßnahmen zum verstärkten Hochwasserschutz stehen, sind bevorzugt auszuweisen.

-         Einen Flickenteppich kleiner Abgrabungsgebiete (Schweizer Käse) lehnen wir ebenso ab wie Trockenauskiesungen .

-         Die Forschungsförderung des Landes in Sachen Ersatzstoffe für den Einsatz von Kies und Sand ist zu verstärken und der Einsatz von Recyclingmaterial im öffentlichen und privaten Bau zu

-         Die Nachfolgenutzung muss möglichst als großräumiger Ausgleichsbereich für Biotope (wie z.B. Lippemündungsraum, Diersfordter Waldsee) oder für attraktive Erholung, Freizeit, Wassersport und Tourismus zur Verfügung stehen (wie z.B. Xantener Nord- und Südsee, Weseler Auesee).

-         Die Initiative der Landesregierung vorhandene Baggerseen auf ihre Eignung zur Gewinnung von Solarenergie zu prüfen, wird nachhaltig unterstützt.

-         Ein Exportverbot von Kies und Sand vom Niederrhein in die benachbarten Niederlande lehnen wir als Ausdruck eines europafeindlichen Ressourcen Nationalismus entschieden ab.

 

3.      Der vom RVR vorgelegte Regionalplanentwurf genügt bezüglich der dort ausgewiesenen neuen Abgrabungsflächen diesen Kriterien nicht.

Im Gegenteil, trotz eines 8jährigen Vorlaufs hat der RVR es versäumt, im Vorfeld mit den Beteiligten einen konstruktiven Dialog zu führen, um geeignete und zustimmungsfähige Flächen auszuwählen.

Stattdessen provoziert er mit der Ausweisung ungeeigneter und in der Vergangenheit bereits abgelehnter Kiesabbauflächen, die zurecht bei Bürgern, Kommunen und der Kiesindustrie keine Akzeptanz finden.

 

4.      Die FDP im Kreis Wesel lehnt konkret die im Regionalplanentwurf festgelegten Abgrabungsgebiete in Alpen (Trockenauskiesung Bönninghardt), Hamminkeln (Loikum), Kamp-Lintfort (Wickrather Feld) und Wesel (Obrighoven und Lackhausen) als ungeeignet ab.

Die Verbandsversammlung im RVR als Entscheidungsgremium zur Verabschiedung des Regionalplans fordern wir auf, die Regionalplanungsbehörde zu einer Überarbeitung der auszuweisenden Abgrabungsgebiete unter Einbeziehung der Kommunen im Kreis Wesel zu verpflichten.